Der Heizeinsatz-Austausch

Warum muss man seinen Heizeinsatz austauschen?
Viele Ofenbesitzer müssen Ihren Heizeinsatz tauschen, wenn dieser schon einige Jahre auf dem Buckel hat. Nicht selten kommt es vor, dass man auf einen Heizeinsatz stößt, der schon älter als 30 Jahre ist. Diese Geräte sind technisch veraltet und halten die vorgegebenen Emissions-Grenzwerte des 1. Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1.BImSchV.) nicht ein. Diese schreibt bereits seit dem 01.01.1998 einen maximalen Abgasverlust von 11% vor.

 

Um Ihren Ofen dennoch weiter nutzen zu können, sollten sie den Heizeinsatz austauschen lassen. Seit der Neufassung der Bundes-Immissionsschutzverordnung im Jahr 2010 gelten hier strengere Emissionsgrenzwerte. Grenzwerte für den Ausstoß von Kohlenmonoxid und Feinstaub im Abgas wurden reduziert. Für den Kachelofeneinsatz oder Heizeinsatz gilt somit eine Mindestanforderung für den zu erreichenden Wirkungsrad.

 

Betreiber eines veralteten Heizeinsatzes müssen daher Ihren Ofeneinsatz austauschen oder stilllegen, wenn dieser die Grenzwerte nicht einhält.

 

Wann muss der Heizeinsatz ausgetauscht werden - Fristen und Zeitpunkte:

Wie lange ein Heizeinsatz weiterhin betrieben werden darf, ist abhängig vom Baujahr auf dem Typenschild. Welche Fristen und Zeitpunkte für den Austausch eingehalten werden müssen, können Sie der unten abgebildeten Tabelle entnehmen.

 

 

BAUJAHR AUSTAUSCH DES HEIZEINSATZES
Kachelofeneinsatz / Heizeinsatz bis Baujahr 1950 
(abhängig vom Ofentyp) 
darf weiterhin betrieben werden
Kachelofeneinsatz / Heizeinsatz mit Baujahr zwischen
1950 - 1974
bis 31.12.2014
(gilt auch, falls Baujahr nicht mehr feststellbar)
Kachelofeneinsatz / Heizeinsatz mit Baujahr
1975 - 1984
bis 31.12.2017
Kachelofeneinsatz / Heizeinsatz mit Baujahr
1985 - 1994
bis 31.12.2020
Kachelofeneinsatz / Heizeinsatz mit Baujahr
1995 - 2010
bis 31.12.2024